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Übersicht
• Ab dem Schuljahr 2026/2027 besteht ein einklagbarer Anspruch auf acht Stunden Betreuung pro Tag.
• Der Anspruch gilt zunächst für Erstklässler; bei den weiteren Jahrgängen erfolgt eine schrittweise Ausweitung.
• Der Rechtsanspruch betrifft vorrangig die Ganztagsbetreuung in der Schule bzw. durch entsprechende Angebote.
• Eltern sollten Absprachen mit der Schule und Trägern klären, welche Betreuungsformen angeboten werden und wie die Umsetzung vor Ort aussieht.
• Berichte nennen mögliche Herausforderungen bei Umsetzung, Ressourcen und Organisation zum Schulbeginn 2026/27.
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